Amtsgericht Eschweiler, 2025-04-07, 36 Ds-509 Js 200/24-237/24

36 Ds-509 Js 200/24-237/24Gericht erster Instanz07.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Eschweiler — 36 Ds-509 Js 200/24-237/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-07

Aktenzeichen: 36 Ds-509 Js 200/24-237/24

ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2025:0407.36DS509JS200.24.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 36. Strafabteilung

Tenor

Der Angeklagte U. wird wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte D. wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte G. wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen zu tragen.

Angewendete Vorschriften:

Bzgl. des Angeklagten U.: §§ 223 Abs.1, 224 Abs.1 Nr.4, 242 Abs.1, 53, 56 StGB

Bzgl. der Angeklagten D. und G.: §§ 223 Abs.1, 224 Abs.1 Nr.4, 56 StGB

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