Amtsgericht Eschweiler, 2024-05-08, 15 F 80/23

15 F 80/23Gericht erster Instanz08.05.2024

Regest

Leistungen der Grundsicherung sind bedarfsdeckend

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Eschweiler — 15 F 80/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-08

Aktenzeichen: 15 F 80/23

ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2024:0508.15F80.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: § 1602 BGB; § 94 I a SGB XII; § 43 II 1 SGB XII

Leitsätze

Leistungen der Grundsicherung sind bedarfsdeckend

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin nicht verpflichtet ist, an die Antragsgegnerin Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Mindestunterhalts ab Juli 2023 zu zahlen.

Der Widerantrag wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.

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