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25 C 57/23•Amtsgericht Eschweiler, 2023-08-01, 25 C 57/23
25 C 57/23Gericht erster Instanz01.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-01
Aktenzeichen: 25 C 57/23
ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2023:0801.25C57.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 25
Normen: StVG §§ 7 Abs. 1 , VVG § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und S. 4 BGB §§ 249, 398
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 534,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.09.2022 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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