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24 C 128/21•Amtsgericht Eschweiler, 2023-01-10, 24 C 128/21
24 C 128/21Gericht erster Instanz10.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-10
Aktenzeichen: 24 C 128/21
ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2023:0110.24C128.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 24
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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