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15 F 141/20•Amtsgericht Eschweiler, 2022-04-27, 15 F 141/20
15 F 141/20Gericht erster Instanz27.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-27
Aktenzeichen: 15 F 141/20
ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2022:0427.15F141.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 24
Normen: §§ 1564,1565,1566 BGB
Die am 00.00.0000 vor dem Standesamt Stolberg unter der Eheregisternummer E N01 geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich und dem nachehelichen Unterhalt bleibt einem gesonderten Verfahren vorbehalten.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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