Amtsgericht Eschweiler, 2022-04-27, 15 F 141/20

15 F 141/20Gericht erster Instanz27.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Eschweiler — 15 F 141/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-27

Aktenzeichen: 15 F 141/20

ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2022:0427.15F141.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 24

Normen: §§ 1564,1565,1566 BGB

Tenor

Die am 00.00.0000 vor dem Standesamt Stolberg unter der Eheregisternummer E N01 geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich und dem nachehelichen Unterhalt bleibt einem gesonderten Verfahren vorbehalten.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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