Amtsgericht Eschweiler, 2020-11-26, 61 M 726/20

61 M 726/20Gericht erster Instanz26.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Eschweiler — 61 M 726/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-26

Aktenzeichen: 61 M 726/20

ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2020:1126.61M726.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 61

Tenor

  1. Die Erinnerung der Gläubigerin vom 06.04.2020 gegen den Ansatz der Gebühr nach Ziffer 208 KV zu § 9 GVKostG durch den Erinnerungsgegner in der Kostenrechnung vom 02.04.2020 wird zurückgewiesen.

  2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden nicht erstattet.

  3. Die Beschwerde wird zugelassen.

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