Amtsgericht Eschweiler, 2020-04-06, 16 F 2/19

16 F 2/19Gericht erster Instanz06.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Eschweiler — 16 F 2/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-06

Aktenzeichen: 16 F 2/19

ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2020:0406.16F2.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Die Entscheidung des Amtsgerichts Eschweiler vom 19. 07. 2016 über den Versorgungsausgleich zwischen den Ehegatten wird mit Wirkung ab dem 01. 02. 2019 abgeändert:

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des früheren Antragstellers bei der F (Vers. Nr. PK: XXX) zugunsten der früheren Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 768,04 Euro monatlich, bezogen auf den 31. 03. 1998, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der früheren Antragsgegnerin bei der R (Vers. Nr. YYY) zugunsten des früheren Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 4,3155 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ZZZ bei der R, bezogen auf den 31. 03. 1998, übertragen.

Die Gerichtskosten tragen beide Ehegatten je zur Hälfte. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet

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