Amtsgericht Eschweiler, 2020-02-14, 14.02.2020

14.02.2020Gericht erster Instanz14.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Eschweiler — 14.02.2020 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-14

Aktenzeichen: 14.02.2020

ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2020:0214.14.02.2020.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 30a

Tenor

Der Angeklagte E. ist der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 12 Fällen schuldig.

Er wird zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80,00 € verurteilt.

Der Angeklagte B. ist der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung schuldig.

Er wird deswegen verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 € bleibt vorbehalten.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

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