Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Eschweiler — 6 C 312/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-02-18
Aktenzeichen: 6 C 312/93
ECLI: ECLI:DE:AGAC2:1994:0218.6C312.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Leitsätze
Bei einer Kollision zwischen einem Linksabbieger, der beabsichtigt nach links auf ein Privatgrundstück abzubiegen, und einem bevorrechtigt entgegenkommenden Geradeausfahrer führt allein der Umstand, dass der Geradeausfahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um zumindest 130% überschritten hat, auch unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Wartepflicht des Linksabbiegers, zu einer Haftungsquote des Geradeausfahrers von mindestens 30%.
Selbst eine Alkoholisierung des Linksabbiegers wirkt sich nicht zugunsten des Geradeausfahrers aus, denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein nicht alkoholisierter Fahrer am Steuer des Linksabbieger-Fahrzeugs die Geschwindigkeit des Geradeausfahrers richtig eingeschätzt und den Unfall vermieden hätte.
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten ihrerseits vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Schlagwörter
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