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903 M 1863/23•Amtsgericht Aachen, 2023-12-22, 903 M 1863/23
903 M 1863/23Gericht erster Instanz22.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-22
Aktenzeichen: 903 M 1863/23
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2023:1222.903M1863.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
In pp.
wird die Erinnerung der Bezirksrevisorin vom 20.09.2023 gegen die Kostenrechnung des Gerichtsvollziehers O. zum Verfahren DR I 00/00 zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde gemäß § 5 Abs. 2 GvKostG i. V. m. § 66 Abs. 2 S. 2 GKG wird zugelassen
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