Amtsgericht Aachen, 2021-07-29, 107 C 168/21

107 C 168/21Gericht erster Instanz29.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Aachen — 107 C 168/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-29

Aktenzeichen: 107 C 168/21

ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2021:0729.107C168.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens, AG Oberhausen, Az.: 32 H 18/16, trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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