Amtsgericht Aachen, 2021-06-02, 102 C 42/20

102 C 42/20Gericht erster Instanz02.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Aachen — 102 C 42/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-02

Aktenzeichen: 102 C 42/20

ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2021:0602.102C42.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 327,25 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.01.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 70,20 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.05.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger Auskunftskosten i.H.v. 9,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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