Amtsgericht Aachen, 2021-05-20, 121 C 109/19

121 C 109/19Gericht erster Instanz20.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Aachen — 121 C 109/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-20

Aktenzeichen: 121 C 109/19

ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2021:0520.121C109.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die Wohnung in der M-straße, G, Parterre (EG) und 1. OG, bestehend aus zwei Zimmern einer Kammer, einer Küche, einem Bad, vier Kellerräumen nebst Garage, Wohnfläche ca. 59 m² zu räumen und geräumt an den Kläger herauszugeben.

Dem Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 00.00.0000 bewilligt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 500 €. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i. H. v. 500 € ohne Rücksicht auf eine Sicherheitsleistung des Klägers abzuwenden.

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