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121 C 33/21•Amtsgericht Aachen, 2021-04-09, 121 C 33/21
121 C 33/21Gericht erster Instanz09.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-09
Aktenzeichen: 121 C 33/21
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2021:0409.121C33.21.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Spruchkörper: Richter
Der Beklagte wird verurteilt,
an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 750,00 Euro
abzüglich am 12.2.21 gezahlter 250,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten hieraus über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.01.2021 zu zahlen,
den Kläger von den Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit der Rechtsanwälte G & B in S in Höhe von 147,56 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.
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