Amtsgericht Aachen, 2021-03-23, 221 F 296/17

221 F 296/17Gericht erster Instanz23.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Aachen — 221 F 296/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-23

Aktenzeichen: 221 F 296/17

ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2021:0323.221F296.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Der Hauptantrag auf Durchführung des gesetzlichen Versorgungsausgleichs durch Teilung der Anrechte wird zurückgewiesen.

Auf den Hilfsantrag wird die Antragsgegnerin verpflichtet, ab dem 01.04.2021 eine monatliche schuldrechtliche Ausgleichsrente in Höhe von 1.027,33 Euro an den Antragsteller zu zahlen, zahlbar monatlich im Voraus, jeweils bis zum fünften Werktag eines jeden Monats.

Die Antragsgegnerin wird weiter verpflichtet, ihren laufenden Versorgungsanspruch gegen das Y., Benrather Str. 8, 40213 Düsseldorf, zu Mitgliedsnummer N02 bis zur Höhe von monatlich 1.027,33 Euro an den Antragsteller abzutreten.

Die Antragsgegnerin ist weiter verpflichtet, für den Zeitraum 01.10.2017 bis 31.03.2021 eine rückständige schuldrechtliche Ausgleichsrente in Höhe von 3 x 1.036,74 Euro + 12 x 1.036,61 Euro + 27 x 1.027,33 Euro zu zahlen, insgesamt 43.287,45 Euro.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Verfahrenswert: 12 x 1.027,33 Euro = 12.327,96 Euro (§ 50 FamGKG, arg e 51 Abs. 2 S. 1 FamGKG)

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