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110 C 161/20•Amtsgericht Aachen, 2021-01-28, 110 C 161/20
110 C 161/20Gericht erster Instanz28.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-28
Aktenzeichen: 110 C 161/20
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2021:0128.110C161.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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