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115 C 30/20•Amtsgericht Aachen, 2020-11-20, 115 C 30/20
115 C 30/20Gericht erster Instanz20.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-20
Aktenzeichen: 115 C 30/20
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2020:1120.115C30.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.170,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.12.2019 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 133,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.02.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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