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221 F 265/20•Amtsgericht Aachen, 2020-10-28, 221 F 265/20
221 F 265/20Gericht erster Instanz28.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-28
Aktenzeichen: 221 F 265/20
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2020:1028.221F265.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die einstweilige Anordnung vom 00.00.0000 wird aufrecht erhalten.
Dem Antragsgegner werden auch die weiteren Kosten des Verfahrens auferlegt.
Der Verfahrenswert verbleibt bei 1.000,-- €.
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