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118 C 10/20•Amtsgericht Aachen, 2020-06-17, 118 C 10/20
118 C 10/20Gericht erster Instanz17.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-17
Aktenzeichen: 118 C 10/20
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2020:0617.118C10.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist in seiner Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann kann jedoch die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund dieses Urteiles gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Streitwert: 1500,00 €
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