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228 F 17/20•Amtsgericht Aachen, 2020-05-28, 228 F 17/20
228 F 17/20Gericht erster Instanz28.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-28
Aktenzeichen: 228 F 17/20
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2020:0528.228F17.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin einen rückständigen Unterhaltsbetrag von 324, -- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.11.2019 zu zahlen.
Der Antragsgegner wird weiter verpflichtet, an die Antragstellerin ab Februar 2020 einen monatlichen Unterhalt von 997,-- € fällig im Voraus zum Dritten eines jeden Monats, zu zahlen.
Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 45 % und der Antragsgegner zu 55 %.
Der Verfahrenswert wird auf 13.544,-- € festgesetzt.
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