Amtsgericht Aachen, 2020-05-27, 118 C 4/20

118 C 4/20Gericht erster Instanz27.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Aachen — 118 C 4/20 — Sonstige

Entscheidungsdatum: 2020-05-27

Aktenzeichen: 118 C 4/20

ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2020:0527.118C4.20.00

Dokumenttyp: Sonstige

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

  1. Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 19.11.2019 Wohnungseigentümergemeinschaft Gstraße 11 in K unter Tagesordnungspunkt 2., 3. Beschlussantrag (Erhöhung der Verwaltergebühr für die Garagen) wird für ungültig erklärt.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  4. Dieses Urteil ist in seiner Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann kann jedoch die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund dieses Urteiles gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Streitwert: 9129,51

(Tagesordnungspunkt 2: 3752,40 €

{dabei: 1. Beschlussantrag: 3482,40 €

  1. Beschlussantrag: 150,00 €

  2. Beschlussantrag: 120,00 €}

Tagesordnungspunkt 3: 5377,11 €)

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