Amtsgericht Aachen, 2020-03-18, 704 VI 430/11

704 VI 430/11Gericht erster Instanz18.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Aachen — 704 VI 430/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-18

Aktenzeichen: 704 VI 430/11

ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2020:0318.704VI430.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Rechtspflegerin

Tenor

Der Erbscheinsantrag vom 16.12.2015, ergänzt am 02.05.2017 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die zur Erteilung des Erbscheines erforderlichen Tatsachen werden nicht in ausreichendem Maße für festgestellt erachtet.

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