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107 C 301/19•Amtsgericht Aachen, 2020-02-13, 107 C 301/19
107 C 301/19Gericht erster Instanz13.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-13
Aktenzeichen: 107 C 301/19
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2020:0213.107C301.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Aachen vom 31.10.2019, Az.: 107 C 301/19, wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten aus diesem Urteil und aus dem Versäumnisurteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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