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1 AGH 23/22•Anwaltsgerichtshof Hamm, 2022-11-18, 1 AGH 23/22
1 AGH 23/22Übriges Gericht18.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-18
Aktenzeichen: 1 AGH 23/22
ECLI: ECLI:DE::2022:1118.1AGH23.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
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