OLG Celle, 2007-11-28, 1 Ws 469/07 (StrfVollz)

1 Ws 469/07 (StrfVollz)Obergericht28.11.2007

Gesamter Gesetzestext

OLG Celle — 2007-11-28 — 1 Ws 469/07 (StrfVollz) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-28

Aktenzeichen: 1 Ws 469/07 (StrfVollz)

ECLI: ECLI:DE:OLGCE:2007:1128.1WS469.07STRFVOLL.0A

Dokumenttyp: Urteil

Referenz: WKRS 2007, 47035

verkuendung

In der Strafvollzugssache ... hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle nach Beteiligung des Zentralen juristischen Dienstes für den niedersächsischen Justizvollzug am 28. November 2007 durch den Richter am Oberlandesgericht Dr. G., den Richter am Oberlandesgericht S. und den Richter am Landgericht H. beschlossen :

Tenor

Tenor: 1. 1.Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 1. kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Oldenburg vom 22. Oktober 2007 wird als unzulässig verworfen. 2. 2.Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen die Kostenentscheidung des angefochtenen Beschlusses wird als unzulässig verworfen. 3. 3.Der Streitwert wird auf 100 EUR festgesetzt (§§ 1 Nr. 1j, 63 Abs. 3, 65 GKG). 4. 4.Die Kosten der Rechtsmittel hat der Antragsteller zu tragen.

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