LG Hannover, 2009-06-17, 13 O 4/09

13 O 4/09Kantonsgericht17.06.2009

Gesamter Gesetzestext

LG Hannover — 2009-06-17 — 13 O 4/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-17

Aktenzeichen: 13 O 4/09

ECLI: ECLI:DE:LGHANNO:2009:0617.13O4.09.0A

Dokumenttyp: Urteil

Referenz: WKRS 2009, 42917

verkuendung

In dem Rechtsstreit

...

hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts Hannover ohne mündliche Verhandlung am 12.06.2009 durch

den Vorsitzenden Richter am Landgericht ...

die Richterin am Landgericht ... und ...

die Richterin am Landgericht ...

für Recht erkannt:

Tenor

Tenor: 1. 1.)Es wird festgestellt, dass dem Drittwiderbeklagten keine Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte aus Anlass der Vermittlung der in dem Verfahren 13 O 4/09 Landgericht Hannover Streitgegenständlichen Kapitalanlage gemäß dem als Anlage K 5 vorgelegten Wertpapierauftrag (4 × 5,50 % Deutschland Garant Anleihe im Nennwert von 40 000,00 €) zustehen. 2. 2.)Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.

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