AG Celle, 2005-06-22, 29 IN 12/03

29 IN 12/03Gericht erster Instanz22.06.2005

Gesamter Gesetzestext

AG Celle — 2005-06-22 — 29 IN 12/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-22

Aktenzeichen: 29 IN 12/03

ECLI: ECLI:DE:AGCELLE:2005:0622.29IN12.03.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2005, 39681

Tenor

Tenor: wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

1.55.130,42EUR Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
2.8.820,87EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 % sowie
3.7.830,00EUR Auslagen inkl. Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
4.71.781,29EUR Gesamtbetrag.

Vorschüsse sind anzurechnen.

Dem Insolvenzverwalter ... wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

unterschrift unterschrift_first

Dörge Rechtspfleger

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