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29 IN 12/03•AG Celle, 2005-06-22, 29 IN 12/03
Entscheidungsdatum: 2005-06-22
Aktenzeichen: 29 IN 12/03
ECLI: ECLI:DE:AGCELLE:2005:0622.29IN12.03.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2005, 39681
Tenor: wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
| 1. | 55.130,42 | EUR Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) |
|---|---|---|
| 2. | 8.820,87 | EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 % sowie |
| 3. | 7.830,00 | EUR Auslagen inkl. Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 % |
| 4. | 71.781,29 | EUR Gesamtbetrag. |
Vorschüsse sind anzurechnen.
Dem Insolvenzverwalter ... wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Dörge Rechtspfleger
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