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1 ARs 16/13 P•OLG Celle, 2013-02-22, 1 ARs 16/13 P
Entscheidungsdatum: 2013-02-22
Aktenzeichen: 1 ARs 16/13 P
ECLI: ECLI:DE:OLGCE:2013:0222.1ARS16.13P.0A
Dokumenttyp: Urteil
Referenz: WKRS 2013, 32554
In der Strafsache gegen C. E. , wegen Mordes u. a. hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die Anträge des gerichtlich bestellten Verteidigers, Rechtsanwalt v. D. aus B., vom 3. April und 11. Mai 2012 nach Anhörung des Vertreters der Landeskasse durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht xxxxxx, den Richter am Oberlandesgericht xxxxxx - zu 1. zugleich als Einzelrichter - und den Richter am Oberlandesgericht xxxxxx am 22. Februar 2013 beschlossen:
Tenor: 1. 1.Die Sache wird auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. 2. 2.Dem Antragsteller wird über die nach dem Vergütungsverzeichnis hinausgehenden gesetzlichen Gebühren für die Verteidigung des Beschuldigten bis zum 3. April 2012 eine Pauschvergütung in Höhe von 10.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer bewilligt. 3. 3.Der Antrag auf Bewilligung eines Vorschusses wird abgelehnt.
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