projekte
2 Qs 159/04•LG Braunschweig, 2004-11-26, 2 Qs 159/04
Entscheidungsdatum: 2004-11-26
Aktenzeichen: 2 Qs 159/04
ECLI: ECLI:DE:LGBRAUN:2004:1126.2QS159.04.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2004, 34650
Tenor: Auf die Beschwerde des Angeklagten S. wird der Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 19.10.2004 aufgehoben.
Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt Siebers zum Pflichtverteidiger bestellt.
Die Entscheidung ergeht kosten- und auslagenfrei.
Tatbestand1Die Staatsanwaltschaft Braunschweig legt dem Angeklagten mit Anklage vom 09.07.2004 zusammen mit zwei weiteren Mittätern Bandendiebstahl nach § 244 StGB, begangen als Heranwachsende, zur Last. Der Bandendiebstahl wird nach §§ 244 Abs. 1 Ziff. 2 StGB mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bedroht.
2Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht es abgelehnt, dem Angeklagten Rechtsanwalt Siebers zum Pflichtverteidiger zu bestellen.
3Die Beschwerde hatte Erfolg. Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhebt und mehrere Taten zur Anklage kommen, von denen jede bei einem Erwachsenen mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten bedroht ist, geht sie davon aus, dass eine Jugendstrafe/Erwachsenenstrafe von einem Jahr erreicht oder überschritten werden kann, ansonsten hätte es ausgereicht, beim Strafrichter Anklage zu erheben.
4Es ist anerkannt, dass in einem solchen Fall, in dem die zu erwartende Strafe 1 Jahr übersteigen kann, auch in einem solch einfach gelagerten Fall, bei dem Geständnisse vorliegen, die Beiordnung eines Verteidigers notwendig ist (vgl. Eisenberg, JGG, 10. Aufl. § 68 mit weiteren Nachweisen).
Gründe5Die Staatsanwaltschaft Braunschweig legt dem Angeklagten mit Anklage vom 09.07.2004 zusammen mit zwei weiteren Mittätern Bandendiebstahl nach § 244 StGB, begangen als Heranwachsende, zur Last. Der Bandendiebstahl wird nach §§ 244 Abs. 1 Ziff. 2 StGB mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bedroht.
6Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht es abgelehnt, dem Angeklagten Rechtsanwalt Siebers zum Pflichtverteidiger zu bestellen.
7Die Beschwerde hatte Erfolg. Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhebt und mehrere Taten zur Anklage kommen, von denen jede bei einem Erwachsenen mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten bedroht ist, geht sie davon aus, dass eine Jugendstrafe/Erwachsenenstrafe von einem Jahr erreicht oder überschritten werden kann, ansonsten hätte es ausgereicht, beim Strafrichter Anklage zu erheben.
8Es ist anerkannt, dass in einem solchen Fall, in dem die zu erwartende Strafe 1 Jahr übersteigen kann, auch in einem solch einfach gelagerten Fall, bei dem Geständnisse vorliegen, die Beiordnung eines Verteidigers notwendig ist (vgl. Eisenberg, JGG, 10. Aufl. § 68 mit weiteren Nachweisen).
Teiwes Vors. Richter am LG Dr. Ostendorp Richterin am LG Pfohl Richter am LG
Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.