LAG Niedersachsen, 2004-02-26, 16 Sa 138/03

16 Sa 138/03Arbeitsgericht26.02.2004

Gesamter Gesetzestext

LAG Niedersachsen — 2004-02-26 — 16 Sa 138/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-02-26

Aktenzeichen: 16 Sa 138/03

ECLI: ECLI:DE:LAGNI:2004:0226.16SA138.03.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2004, 43864

Tenor

Tenor: 1. Im ersten Satz der Entscheidungsgründe wird das Wort "nicht" gestrichen.

Gründe

Gründe1Die Berichtigung erfolgt gemäß § 319 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 64 Abs. 6 ArbGG.

2Es handelt sich um eine offenbare Unrichtigkeit, da die Berufung des Klägers begründet war, wie sich aus den Urteilsgründen im Übrigen ergibt.

3Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

doc_footer

Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.