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16 Sa 138/03•LAG Niedersachsen, 2004-02-26, 16 Sa 138/03
16 Sa 138/03Arbeitsgericht26.02.2004
Entscheidungsdatum: 2004-02-26
Aktenzeichen: 16 Sa 138/03
ECLI: ECLI:DE:LAGNI:2004:0226.16SA138.03.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2004, 43864
Tenor: 1. Im ersten Satz der Entscheidungsgründe wird das Wort "nicht" gestrichen.
Gründe1Die Berichtigung erfolgt gemäß § 319 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 64 Abs. 6 ArbGG.
2Es handelt sich um eine offenbare Unrichtigkeit, da die Berufung des Klägers begründet war, wie sich aus den Urteilsgründen im Übrigen ergibt.
3Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
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