LG Aurich, 2004-04-14, 2 O 54/04

2 O 54/04Kantonsgericht14.04.2004

Gesamter Gesetzestext

LG Aurich — 2004-04-14 — 2 O 54/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-04-14

Aktenzeichen: 2 O 54/04

ECLI: [keine Angabe]

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2004, 50885

Tenor

Tenor: Der Beschwerde wird nicht abgeholfen.

Gründe

GründeAuf die Gründe der angefochtenen Entscheidung wird Bezug genommen.

Der Beweisantritt für ein Vorliegen des Mangels bei Übergabe durch Sachverständigengutachten ist ein dreiviertel Jahr nach Übergabe des Pferdes aus denselben Gründen ungeeignet, die auch die Unvereinbarkeit der Vermutung des § 476 BGB mit der Art des Mangels begründen.

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