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2 O 54/04•LG Aurich, 2004-04-14, 2 O 54/04
Entscheidungsdatum: 2004-04-14
Aktenzeichen: 2 O 54/04
ECLI: [keine Angabe]
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2004, 50885
Tenor: Der Beschwerde wird nicht abgeholfen.
GründeAuf die Gründe der angefochtenen Entscheidung wird Bezug genommen.
Der Beweisantritt für ein Vorliegen des Mangels bei Übergabe durch Sachverständigengutachten ist ein dreiviertel Jahr nach Übergabe des Pferdes aus denselben Gründen ungeeignet, die auch die Unvereinbarkeit der Vermutung des § 476 BGB mit der Art des Mangels begründen.
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