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2 Ws 314/01•OLG Celle, 2001-12-20, 2 Ws 314/01
Entscheidungsdatum: 2001-12-20
Aktenzeichen: 2 Ws 314/01
ECLI: ECLI:DE:OLGCE:2001:1220.2WS314.01.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2001, 30675
In den Bewährungssachen ... hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die sofortigen Beschwerden des Verurteilten gegen die Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts ....... vom 23. Oktober 2001 nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ......., die Richterin am Oberlandesgericht ....... und den Richter am Oberlandesgericht ....... am 20. Dezember 2001 beschlossen :
Tenor: Die angefochtenen Beschlüsse werden aufgehoben.
Die Restfreiheitsstrafen aus
werden erlassen.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Verurteilten fallen der Landeskasse zur Last.
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