AG Vechta, 2007-07-10, 10 IN 13/06

10 IN 13/06Gericht erster Instanz10.07.2007

Gesamter Gesetzestext

AG Vechta — 2007-07-10 — 10 IN 13/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-07-10

Aktenzeichen: 10 IN 13/06

ECLI: ECLI:DE:AGVECHT:2007:0710.10IN13.06.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2007, 56493

Tenor

Tenor: In dem Insolvenzverfahren...wird die sofortige Erinnerung des Schuldners vom 7.6.2007 auf seine Kosten zurückgewiesen

Gründe

Gründe1Auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses wird verwiesen. Der Schuldner bezieht für seine Arbeit bei der M-Tec GmbH nur eine unangemessene Vergütung i.S.v. §850 h ZPO. Das ergibt sich daraus, dass dem Schuldner jedenfalls in der Vergangenheit ein Mercedes zur Verfügung stand, mit dem er u.a. seinen Insolvenzverwalter aufgesucht hat.

unterschrift unterschrift_first

Pieper Richter am Amtsgericht

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