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5 LA 406/11•OVG Niedersachsen, 2011-12-15, 5 LA 406/11
5 LA 406/11Verwaltungsgericht15.12.2011
Entscheidungsdatum: 2011-12-15
Aktenzeichen: 5 LA 406/11
ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2011:1215.5LA406.11.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2011, 32452
Gründe1Gegenstand des Rechtsstreits ist nur noch die besoldungsrechtliche Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin für die Zeit vom 1. August 2000 bis zum 31. Juli 2001 besoldungsrechtlich mit einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft gleichzustellen. Der auf dieses Begehren beschränkte Antrag auf Zulassung der Berufung hat gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO Erfolg.
2Besoldungsrechtliche Begehren des auch im vorliegenden Fall streitigen Ausmaßes werden von den niedersächsischen Verwaltungsgerichten in vergleichbaren Fällen unterschiedlich beantwortet. Während das Verwaltungsgericht Lüneburg (z.B. Urteil vom 3.3.2004 - 1 A 325/00 -) und das Verwaltungsgericht Osnabrück (in seiner aktuellen Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 28.9.2011 - 3 A 19/09 -) in derartigen Fällen besoldungsrechtliche Ansprüche der jeweiligen Lehrkraft bejaht haben, haben die Verwaltungsgerichte Hannover (z.B. Urteil vom 29.8.2002 - 2 A 831/01 - und Urteil vom 7.11.2011 - 13 A 2002/11 -), Oldenburg (z.B. Urteil vom 27.2.2002 - 6 A 3700/00 -) und Osnabrück (in seiner früheren Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 15.1.2003 - 3 A 143/00 -) dahingehende Ansprüche verneint. Die angestrebte Entscheidung erscheint deshalb geeignet, zur Klärung der streitigen besoldungsrechtlichen Frage beizutragen.
3Das Zulassungsverfahren wird als Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen
45 LB 438/11
5als Berufungsverfahren fortgeführt; der Einlegung einer Berufung bedarf es nicht (§ 124 a Abs. 5 Satz 5 VwGO).
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