AG Oldenburg (Oldenburg), 2009-12-17, 5 C 5248/09 *XXIII*

5 C 5248/09 *XXIII*Gericht erster Instanz17.12.2009

Gesamter Gesetzestext

AG Oldenburg (Oldenburg) — 2009-12-17 — 5 C 5248/09 XXIII — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-17

Aktenzeichen: 5 C 5248/09 XXIII

ECLI: ECLI:DE:AGOLDBG:2009:1217.5C5248.09.XXIII.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2009, 37352

Tenor

Tenor: In dem Rechtsstreit ... wird das Urteil des Amtsgerichts Oldenburg vom 13.11.2009 - 5 C 5248/09 (XXIII) - auf Antrag der Klägerseite nach Anhörung des Gegners gemäß § 319 ZPO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass es im Urteilstenor statt:

  1. 1.)Es wird festgestellt, dass die Klägerin gegenüber der Beklagten aus den Darlehen mit den Nummern ... über ... EUR und Nr. ... über ... EUR nichts schuldet.
  2. 2.)Die Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von den Anwaltskosten ihrer Prozessbevollmächtigten ... in Höhe von ... EUR freizustellen.

richtig heißt:

  1. 1.)Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Forderung ihrer Prozessbevollmächtigten ... in Höhe von ... EUR freizustellen.

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Hinweis:Korrekturbeschluss zu AG Oldenburg - 13.11.2009 - AZ: 5 C 5248/09 (XXIII)

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