LG Hildesheim, 2001-01-08, 18 Ns 14 Js 8105/96

18 Ns 14 Js 8105/96Kantonsgericht08.01.2001

Gesamter Gesetzestext

LG Hildesheim — 2001-01-08 — 18 Ns 14 Js 8105/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-01-08

Aktenzeichen: 18 Ns 14 Js 8105/96

ECLI: ECLI:DE:LGHILDE:2001:0108.18NS14JS8105.96.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2001, 32868

verkuendung

In der Strafsache ... hat die 7. kleine Strafkammer des Landgerichts Hildesheim durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Schlüter am 08.Januar 2001 beschlossen :

Tenor

Tenor: Das am 24. November 2000 vorläufig eingestellte Verfahren wird nunmehr endgültig eingestellt, nachdem der Angeklagte die ihm gesetzten Geldauflagen ordnungsgemäß erfüllt hat.

Die Landeskasse trägt die Kosten des Verfahrens; gemäß § 4 67 Abs. 5 StPO trägt der Angeklagte seine ihm in beiden Instanzen erwachsenen notwendigen Auslagen selbst.

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