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18 Ns 14 Js 8105/96•LG Hildesheim, 2001-01-08, 18 Ns 14 Js 8105/96
18 Ns 14 Js 8105/96Kantonsgericht08.01.2001
Entscheidungsdatum: 2001-01-08
Aktenzeichen: 18 Ns 14 Js 8105/96
ECLI: ECLI:DE:LGHILDE:2001:0108.18NS14JS8105.96.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2001, 32868
In der Strafsache ... hat die 7. kleine Strafkammer des Landgerichts Hildesheim durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Schlüter am 08.Januar 2001 beschlossen :
Tenor: Das am 24. November 2000 vorläufig eingestellte Verfahren wird nunmehr endgültig eingestellt, nachdem der Angeklagte die ihm gesetzten Geldauflagen ordnungsgemäß erfüllt hat.
Die Landeskasse trägt die Kosten des Verfahrens; gemäß § 4 67 Abs. 5 StPO trägt der Angeklagte seine ihm in beiden Instanzen erwachsenen notwendigen Auslagen selbst.
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