LG Hannover, 2022-08-16, 20 O 2/20

20 O 2/20Kantonsgericht16.08.2022

Gesamter Gesetzestext

LG Hannover — 2022-08-16 — 20 O 2/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-16

Aktenzeichen: 20 O 2/20

ECLI: ECLI:DE:LGHANNO:2022:0816.20O2.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2022, 70158

verkuendung

In dem Rechtsstreit

  1. XXX
  2. XXX
  3. XXX
  4. XXX
  5. XXX
  6. XXX
  7. XXX
  • Kläger - Prozessbevollmächtigte zu 1., 2., 3., 4., 5., 6. und 7.: XXX gegen
  1. XXX
  2. XXX
  3. XXX
  4. XXX
  • Beklagte - Prozessbevollmächtigter zu 1. und 2.: XXX Prozessbevollmächtigter zu 3.: XXX Prozessbevollmächtigte zu 4.: XXX hat das Landgericht Hannover durch die Rechtspflegerin XXX am 16.08.2022 beschlossen:

Tenor

Tenor: Die auf Grund des vollstreckbaren Beschlusses des Oberlandesgerichts Celle vom 26.04.2022 (9 U 2/20)

von der Beklagten zu 4)

an die Kläger

zu erstattenden Kosten werden auf 3.560,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 03.05.2022 festgesetzt.

Gründe

GründeDie zu erstattenden Kosten wurden antragsgemäß auf 3.560,00 EUR festgesetzt.

Die Berechnung ist bereits zur Stellungnahme übersandt worden.

Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.

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Hinweis:Entscheidungsform: Kostenfestsetzungsbeschluss Nr. 2

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