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12 WF 142/03•OLG Oldenburg, 2004-03-22, 12 WF 142/03
Entscheidungsdatum: 2004-03-22
Aktenzeichen: 12 WF 142/03
ECLI: ECLI:DE:OLGOL:2004:0322.12WF142.03.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2004, 18611
In dem Rechtsstreit hat der 12. Zivilsenat - 4. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Oldenburg durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ... sowie die Richter am Oberlandesgericht ... und ... am 22. März 2004 beschlossen :
Tenor: Die Verfahren 12 WF 141/03 und 12 WF 142/03 werden miteinander verbunden. Es führt 12 WF 141/03.
Die sofortige Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen den Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Lingen vom 17. November 2003 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Verfahrenspfleger auferlegt.
Beschwerdewert: bis zu 5.500 EUR
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter: OLG Oldenburg - 22.03.2004 - AZ: 12 WF 141/03
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