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L 4 B 4/03 SF•LSG Niedersachsen-Bremen, 2003-05-20, L 4 B 4/03 SF
L 4 B 4/03 SFSozialversicherungsgericht20.05.2003
Entscheidungsdatum: 2003-05-20
Aktenzeichen: L 4 B 4/03 SF
ECLI: ECLI:DE:LSGNIHB:2003:0520.L4B4.03SF.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2003, 21108
Tenor: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
Gründe1Die nach § 17a Abs. 4 Satz 3 Gerichtsverfassungsgesetz zulässige Beschwerde ist zulässig.
2Sie ist jedoch nicht begründet. Denn das Sozialgericht Hildesheim (SG) hat den Rechtsstreit zu Recht an das Verwaltungsgericht Hannover verwiesen.
3Zur Begründung verweist der Senat auf die zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Beschluss des SG vom 4. April 2003.
4Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 Sozialgerichtsgesetz).
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