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3 U 272/03•OLG Celle, 2004-03-24, 3 U 272/03
Entscheidungsdatum: 2004-03-24
Aktenzeichen: 3 U 272/03
ECLI: ECLI:DE:OLGCE:2004:0324.3U272.03.0A
Dokumenttyp: Urteil
Referenz: WKRS 2004, 14481
Tenor: Die Verfahren 3 U 210/03 und 3 U 272/03 werden zu 3 U 210/03 verbunden.
Auf die Berufungen der Beklagten wird das am 6. August 2003 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Hannover in der Fassung vom 29. August 2003 teilweise geändert. Unter Zurückweisung der weiter gehenden Rechtsmittel der Beklagten wird die Klägerin verurteilt, der Beklagten etwaige Rückgewähransprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen gegen den Verkäufer B. aus der Rückabwicklung des Kaufvertrages vom 4. Juli 1995 - URNr. 206/1995 - des D. Notars A. abzutreten.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird gestattet, die Vollstreckung der Gegenseite jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe eines die vollstreckbare Forderung 10 % übersteigenden Betrages abzuwenden, soweit nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe eines die zu vollstreckende Forderung 10 % übersteigenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter: OLG Celle - 24.03.2004 - AZ: 3 U 210/03
Hinweis:Verkündet am 24. März 2004
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