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1 KN 66/21•OVG Niedersachsen, 2023-11-16, 1 KN 66/21
1 KN 66/21Verwaltungsgericht16.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-16
Aktenzeichen: 1 KN 66/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNI:2023:1116.1KN66.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2023, 47856
Tenor: Der Streitwert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
Der Beschluss ist unanfechtbar (§§ 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).
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