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9 S 28/24•LG Lüneburg, 2025-03-28, 9 S 28/24
Entscheidungsdatum: 2025-03-28
Aktenzeichen: 9 S 28/24
ECLI: [keine Angabe]
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2025, 16222
In dem Rechtsstreit
Tenor: Das am 04.03.2025 verkündete Urteil wird in den Entscheidungsgründen gem. § 319 ZPO wegen eines Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 3, II. der Satz 2 lautet:
„In der Sache ist die Berufung nicht begründet.“
Dr. P. Vorsitzender Richter am Landgericht
Hinweis:Berichtigungsbeschluß zu LG Lüneburg - 04.03.2025 - AZ: 9 S 28/24
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