OLG Oldenburg, 2012-01-26, 2 W 82/11

2 W 82/11Obergericht26.01.2012

Gesamter Gesetzestext

OLG Oldenburg — 2012-01-26 — 2 W 82/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-01-26

Aktenzeichen: 2 W 82/11

ECLI: ECLI:DE:OLGOL:2012:0126.2W82.11.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2012, 14035

verkuendung

In der Insolvenzsache Gläubiger und Beschwerdeführer, gegen Schuldner, hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg durch den Richter am Oberlandesgericht ....... als Einzelrichter am 26. Januar 2012 beschlossen:

Tenor

Tenor: Die Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück vom 23.11.2011,wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Gründe

Gründe1Die weitere Beschwerde gemäß § 66 Abs. 4 GKG ist nur zulässig, wenn das Landgericht sie zugelassen hat, was nicht der Fall ist. Eine außerordentliche Beschwerde ist ebenfalls nicht gegeben (vgl. BGHZ 150, 133 ff.)

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