projekte
8 U 164/08•OLG Celle, 2008-12-05, 8 U 164/08
Entscheidungsdatum: 2008-12-05
Aktenzeichen: 8 U 164/08
ECLI: ECLI:DE:OLGCE:2008:1205.8U164.08.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2008, 42425
In dem Rechtsstreit
...
hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ..., den Richter am Oberlandesgericht ... und den Richter am Landgericht ... am 5. Dezember 2008 einstimmig beschlossen:
Tenor: 1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. Juli 2008 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Gründe1Die Berufung ist durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern. Zur Begründung wird gem. § 522 Abs. 2 S. 3 ZPO auf die Gründe des Hinweisbeschlusses vom 11. November 2008 verwiesen. Hierzu ist keine Stellungnahme der Klägerin mehr erfolgt.
2Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.