AG Meppen, 2003-03-11, 8 C 92/03

8 C 92/03Gericht erster Instanz11.03.2003

Gesamter Gesetzestext

AG Meppen — 2003-03-11 — 8 C 92/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-11

Aktenzeichen: 8 C 92/03

ECLI: ECLI:DE:AGMEPPN:2003:0311.8C92.03.0A

Dokumenttyp: Urteil

Referenz: WKRS 2003, 27321

verkuendung

In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Meppen auf die mündliche Verhandlung vom 11.03.2003 durch den Richter ... für Recht erkannt:

Tenor

Tenor: 1. 1.Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Meppen vom 12.02.2003 wird aufgehoben. 2. 2.Die Klage wird abgewiesen. 3. 3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten entstandenen Kosten, die diese zu tragen haben. 4. 4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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