LG Lüneburg, 2011-09-29, 5 S 34/11

5 S 34/11Kantonsgericht29.09.2011

Gesamter Gesetzestext

LG Lüneburg — 2011-09-29 — 5 S 34/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-29

Aktenzeichen: 5 S 34/11

ECLI: ECLI:DE:LGLUENE:2011:0929.5S34.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Referenz: WKRS 2011, 30409

verkuendung

In dem Rechtsstreit ... hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht xxx, die Richterin am Landgericht xxx und die Richterin am Landgericht xxx auf die mündliche Verhandlung vom 01.09.2011 für Recht erkannt:

Tenor

Tenor: Die Berufung wird auf Kosten der Berufungsführer zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

Gründe1Das Amtsgericht hat antragsgemäß einen Beschluss vom 29.05.2008 zur Jahresabrechnung 2007 für unwirksam erklärt. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten, die rügen, die Klage sei unzulässig gewesen, weil sie nicht gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtet gewesen sei. Der Parteiwechsel nach der mündlichen Verhandlung sei nicht mehr zu berücksichtigen gewesen.

2Das Berufungsvorbringen greift nicht durch. Die Klage war zum Zeitpunkt der Entscheidung des Amtsgerichts zulässig. Schluss der mündlichen Verhandlung war hier der 30.03.2011. Bereits vorher, nämlich mit Schriftsatz vom 09.12.2009 und Schriftsatz vom 27.05.2010 sowie Schriftsatz vom 11.10.2010, mit dem die aktuelle Eigentümerliste überreicht worden ist, ist der Parteiwechsel erfolgt. Ohne Bedeutung ist es, dass vorher bereits einmal mündlich verhandelt und auch zwischendurch das schriftliche Verfahren angeordnet worden war. Entscheidender Zeitpunkt ist der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung.

3Inhaltliche Einwendungen gegen das Urteil enthält die Berufung nicht. Sie war daher mit der gesetzlichen Kostenfolge zurückzuweisen.

4Anlass zur Zulassung der Revision besteht nicht.

5Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf§§ 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.

doc_footer

Hinweis:Verkündet am: 29.09.2011

Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.