VG Braunschweig, 2022-06-07, 6 A 180/18

6 A 180/18Verwaltungsgericht07.06.2022

Gesamter Gesetzestext

VG Braunschweig — 2022-06-07 — 6 A 180/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-07

Aktenzeichen: 6 A 180/18

ECLI: ECLI:DE:VGBRAUN:2022:0607.6A180.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Referenz: WKRS 2022, 57642

Tenor

Tenor: Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 25. September 2017 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen und ihn als Asylberechtigten anzuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des festzusetzenden Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

doc_footer

Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.