LAG Niedersachsen, 2003-01-29, 15 Sa 898/02

15 Sa 898/02Arbeitsgericht29.01.2003

Gesamter Gesetzestext

LAG Niedersachsen — 2003-01-29 — 15 Sa 898/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-29

Aktenzeichen: 15 Sa 898/02

ECLI: ECLI:DE:LAGNI:2003:0129.15SA898.02.0A

Dokumenttyp: Urteil

Referenz: WKRS 2003, 10690

Tenor

Tenor: Unter Zurückweisung im übrigen wird auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 12.03.2002 - 3 Ca 452/01 - teilweise abgeändert und folgendermaßen neugefasst:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Beklagten zu 1) durch deren Kündigungen vom 28.06.2001 und 26.09.2001 nicht beendet worden ist.

Es wird festgestellt, dass zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu 2) ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 1/4 und der Beklagte zu 2) zu 3/4 zu tragen. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 1/7 und der Beklagte zu 2) zu 6/7 zu tragen.

Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter LAG Niedersachsen - 26.02.2003 - AZ: 15 Sa 457/02

weiterere Verbundverfahren: LAG Niedersachsen vom 29.01.2003 - AZ: 15 Sa 458/02 LAG Niedersachsen vom 29.01.2003 - AZ: 15 Sa 460/02

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