OLG Celle, 2011-11-28, 1 Ws 418/11

1 Ws 418/11Obergericht28.11.2011

Gesamter Gesetzestext

OLG Celle — 2011-11-28 — 1 Ws 418/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-28

Aktenzeichen: 1 Ws 418/11

ECLI: ECLI:DE:OLGCE:2011:1128.1WS418.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Referenz: WKRS 2011, 29640

verkuendung

In der Strafsache gegen R. M., geboren am xxxxx 1973 in T./A., zurzeit ohne festen Wohnsitz, - Verteidiger: Rechtsanwalt S., B., Rechtsanwältin V., B., - wegen Kostenfestsetzung hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht xxxxxxxxxx, den Richter am Oberlandesgericht xxxxxxxxxxxxxxx und den Richter am Oberlandesgericht xxxxxxxxxx - dieser zu Nr. 1 als Einzelrichter - am 28. November 2011 beschlossen :

Tenor

Tenor: 1. 1.Das Verfahren wird wegen grundsätzlicher Bedeutung dem Senat übertragen (§§ 56 Abs. 2 Satz 1, 33 Abs. 8 Satz 2 RVG). 2. 2.Die Beschwerden der Landeskasse und die Anschlussbeschwerden der Verteidiger gegen die Beschlüsse der 12. großen Strafkammer des Landgerichts Hannover vom 26. August 2011 werden als unbegründet verworfen. 3. 3.Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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