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17 W 11/03•OLG Celle, 2003-02-27, 17 W 11/03
Entscheidungsdatum: 2003-02-27
Aktenzeichen: 17 W 11/03
ECLI: ECLI:DE:OLGCE:2003:0227.17W11.03.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2003, 11296
In der Abschiebehaftsache hat der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ..., die Richterin am Oberlandesgericht ...und den Richter am Oberlandesgericht ... am 27. Februar 2003 beschlossen:
Tenor: 1. 1.Auf die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 6. Februar 2003 (in der Hauptsache) aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Betroffenen an das Landgericht zurückverwiesen, welches auch über die Kosten der sofortigen weiteren Beschwerde zu entscheiden hat. 2. 2.Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 6. Februar 2003, soweit Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren versagt worden ist, wird als unzulässig verworfen. 3. 3.Für das Verfahren der weiteren sofortigen Beschwerde wird dem Betroffenen unter Beiordnung von Rechtsanwalt ...in ...Prozesskostenhilfe bewilligt. 4. 4.Beschwerdewert: 3.000,00 EUR
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter: OLG Celle - 27.02.2003 - AZ: 17 W 11/03
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